TBG Transportbeton Bautzen Verwaltungs-GmbH, Bautzen (Hoyerswerdaer Str. 38, 02625 Bautzen). Die Verschmelzung wurde am 04.02.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TBG Transportbeton Bautzen Verwaltungs-GmbH, Bautzen (Hoyerswerdaer Str. 38, 02625 Bautzen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2004 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tag mit der TBG Transportbeton Nossen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nossen (Amtsgericht Dresden HRA 1519 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.