TBG Transportbeton Chemnitz GmbH & Co. KG, Chemnitz (F.-O.-Schimmel-Str. 19, 09120 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 14.11.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (nach Änderung von Firma und Sitz: TBG Transportbeton Mittelsachsen GmbH & Co. KG, Chemnitz; Amtsgericht Chemnitz, HRA 5606) eingetragen.
TBG Transportbeton Chemnitz GmbH & Co. KG, Chemnitz (F.-O.-Schimmel-Str. 19, 09120 Chemnitz). Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 22.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der TBG Transportbeton Dresden GmbH & Co. KG mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 1519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.