TBG Transportbeton Thüringen Verwaltungs-GmbH, Arnstadt (Feldstr. 40, 99310 Arnstadt). Die Verschmelzung wurde am 27.11.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Jena HRA 200264).
TBG Transportbeton Thüringen Verwaltungs-GmbH, Arnstadt (Feldstr. 40, 99310 Arnstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Heidelberber Beton Thüringen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Saalfeld (Amtsgericht Jena HRA 200264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TBG Transportbeton Thüringen Verwaltungs-GmbH, Arnstadt (Feldstr. 40, 99310 Arnstadt). Bestellt: Geschäftsführer: Kreher, Jens, Halle, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Carsten, Saalfeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.