TBG Transportbeton Vöhringen GmbH & Co. KG, Vöhringen (Rudolf-Diesel-Str. 5, 89269 Vöhringen). Die Verschmelzung wurde am 19.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (nun: Heidelberger Beton Donau-Iller GmbH & Co.KG, Sitz Elchingen, eingetragen beim Amtsgericht Memmingen, HRA 11334).
TBG Transportbeton Vöhringen GmbH & Co. KG, Vöhringen (Rudolf-Diesel-Str. 5, 89269 Vöhringen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der TBG Transportbeton Langenau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Langenau (Amtsgericht Ulm, HRA 1653) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.