HRA 20883: TBKOM - ITK-Beratung + Projektservice GmbH & Co. KG, Urmitz, In den Mittelweiden 2, 56220 Urmitz. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 20883: TBKOM - ITK-Beratung + Projektservice GmbH & Co. KG, Urmitz, In den Mittelweiden 2, 56220 Urmitz. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Liquidator: Kenkel, Heinz Werner, Urmitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
TBKOM - ITK-Beratung + Projektservice GmbH & Co. KG, Urmitz, In den Mittelweiden 2, 56220 Urmitz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der TBKOM-Planungs- und Beratungsgesellschaft für Telekommunikation mbH mit Sitz in Urmitz (Amtsgericht Koblenz HRB 13746) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TBKOM - ITK-Beratung + Projektservice GmbH & Co. KG, Urmitz, In den Mittelweiden 2, 56220 Urmitz. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.10.2011 wirksam geworden (siehe Amtsgericht Koblenz HRA 20945).
TBKOM - ITK-Beratung + Projektservice GmbH & Co. KG, Urmitz, In den Mittelweiden 2, 56220 Urmitz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 das Unternehmen Werner Kenkel Service und Beratung e.K. mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRA 20945) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers Werner Kenkel übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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