TBM Grundstücks UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Erikastraße 176, 20251 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
TBM Grundstücks UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Erikastraße 176, 20251 Hamburg. Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann allen oder einzelnen Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis und die Ermächtigung erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Liquidator: Crawford-Anton, Susanne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
TBM Grundstücks UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Erikastraße 176, 20251 Hamburg.(Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von bebautem und unbebautem Grundbesitz aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Erikastraße 176, 20251 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: TBM Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (AG Hamburg HRB 114187). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TBM Grundstücksgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 101929) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.