Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
|
|
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gilles, Helmut Johannes, Viernheim,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gilles, Monika Gertrude, geb. Matthäus,
Viernheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gilles, Joachim, Ilvesheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura:
Gilles, Marina, Ilvesheim, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
02.12.2024
Georg |
HRB 61338:TBS Gilles Zement + Beton Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen am Rhein, Rheinvorlandstraße 5, 68159 Mannheim.Neuer Sitz: Mannheim. Der Sitz ist nach Mannheim (jetzt Amtsgericht Mannheim, HRB 720360) verlegt.
HRB 720360:TBS Gilles Verwaltungsgesellschaft mbH, Mannheim, Rheinvorlandstraße 5, 68159 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2005 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Der Sitz ist von Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 61338) nach Mannheim verlegt. Bisher: "TBS Gilles Zement + Beton Verwaltungsgesellschaft mbH"; nun: Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Rheinvorlandstraße 5, 68159 Mannheim. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Transportbeton, Mörtel und Betonwaren, der Baustoffhandel, die Verwaltung von Transportbetongesellschaften sowie An- und Verpachtung von Transportbetonanlagen. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft die Beteiligung an Gesellschaften jeglicher Art, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der TBS Gilles GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, HRB 703591. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gilles, Helmut Johannes, Viernheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TBS Gilles Zement + Beton Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen am Rhein, Inselstraße 19, 67065 Ludwigshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Rheinvorlandstraße 5, 68159 Mannheim.
TBS Gilles Zement + Beton Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen am Rhein, Inselstraße 19, 67065 Ludwigshafen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der BWZN Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRB 61378) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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