TC Am Park 1980, Düsseldorf (Neusser Weg 92 a, 40474 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Tennis Club am Lantz´schen Park (Amtsgericht Düsseldorf, VR 5518) am 06.03.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TC Am Park 1980, Düsseldorf (Neusser Weg 92 a, 40474 Düsseldorf). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 14.12.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2006 mit dem Tennis Club am Lantz´schen Park mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 5518) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.