TC Trappensee e. V., Sitz Heilbronn (c/o Karl-Heinz Preuß, Faißtstr. 33, 74076 Heilbronn). Die Verschmelzung des Vereins mit dem Tennis-Club Heilbronn e. V. gegr. 1892, jetzt: TENNIS-CLUB HEILBRONN am TRAPPENSEE von 1892 e. V., Sitz Heilbronn (AG Heilbronn VR 569), wurde am 13. Februar 2007 in das Vereinsregister des Sitzes des übernehmenden Vereins eingetragen. Von Amts wegen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG eingetragen.
TC Trappensee e. V. , Sitz Heilbronn (c/o Karl-Heinz Preuß, Faißtstr. 33, 74076 Heil-bronn). Durch Verschmelzungsvertrag vom 20. Oktober 2006 und Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung jedes Vereins vom 13. November 2006 wird der Verein mit dem Tennis-Club Heilbronn e. V. gegr. 1892, Sitz Heilbronn, (AG Heilbronn VR 569 - übernehmender Rechtsträger -) im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Vereins als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Vereinsregister des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. (Nicht eingetragen: Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekanntgemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird).