Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
9 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Schimmel, Matthias |
|
|
a)
08.06.2023
Koc |
HRB 485 ME: TC-Hydraulik GmbH, Heide, Rüsdorfer Straße 8, 25746 Heide. Änderung zu Nr. 3: Änderung der Vertretungsbefugnis und Verlegung des Wohnortes. Geschäftsführer: Schimmel, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Heide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 485 ME: TC-Hydraulik GmbH, Heide, Rüsdorfer Straße 8, 25746 Heide. Geschäftsführer: 3. Schimmel, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Norddeich
HRB 485 ME: TC-Hydraulik GmbH, Heide, Rüsdorfer Straße 8, 25746 Heide. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Jörgensen, Kurt Günter
HRB 485 ME: TC-Hydraulik GmbH, Heide, Rüsdorfer Straße 8, 25746 Heide. Geschäftsführer: 2. Jörgensen, Ulf Torben, * ‒.‒.‒‒, Heide; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Jörgensen, Ulf Torben; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hydrotechnik GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 4380 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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