TCG The Consulting Guild AG, Köln, Friesenwall 126, 50672 Köln.Geschäftsanschrift: Friesenwall 126, 50672 Köln. Nicht mehr Vorstand: Pracht, Udo, Erftstadt, * ‒.‒.‒‒.
TCG The Consulting Guild AG, Köln, Neusser Straße 41, 50670 Köln.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
TCG The Consulting Guild AG, Köln (Neusser Straße 41, 50670 Köln). Aktiengesellschaft. die Beratung bei der Personalauswahl in der Informationsverarbeitung im weitesten Sinne, die Unterstützung von Software-Entwicklungsprojekten in methodischer Hinsicht, die Beratung und Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit IT Service Management, die Durchführung und Vermittlung von Interimsmanagement, die Projekt-Management-Beratung in der Informationsverarbeitung und verwandten Bereichen, die strategische Beratung von Unternehmen und Selbständigen im Bereich Informationsverarbeitung, die Öffentlichkeitsarbeit über Informationsverarbeitung als mehr als eine technologische Funktion sowie die Durchführung von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Publikationen zu o.g. Themen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Pracht, Udo, Erftstadt, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Mahlberg, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TCG The Consulting Guild GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 51215) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.