TCG The Consulting Guild GmbH, Köln, Friesenwall 126, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neusser Straße 30-32, 50670 Köln.
TCG The Consulting Guild GmbH, Köln, Friesenwall 126, 50672 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2012 mit Änderung vom 22.06.2012. Geschäftsanschrift: Friesenwall 126, 50672 Köln. Gegenstand: die Beratung bei der Personalauswahl in der Informationsverarbeitung im weitesten Sinne, die Unterstützung von Software-Entwicklungsprojekten in methodischer Hinsicht, die Beratung und Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit lT Service Management, die Durchführung und Vermittlung von Interimsmanagement, die Projekt-Management-Beratung in der Informationsverarbeitung und verwandten Bereichen, die strategische Beratung von Unternehmen und Selbständigen im Bereich Informationsverarbeitung, die Öffentlichkeitsarbeit über Informationsverarbeitung als mehr als eine technologische Funktion sowie die Durchführung von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Publikationen zu o. g. Themen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mahlberg, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TCG The Consulting Guild AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63476) nach Maßgabe des Beschlusses der dortigen Hauptversammlung vom 12.06.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.