TDMi Deutschland Holding GmbH, Schwerte, Konrad-Zuse-Straße 14, 58239 Schwerte.Nicht mehr Geschäftsführer: Linde, Detlef, Hamm, * ‒.‒.‒‒.
TDMi Deutschland Holding GmbH, Schwerte, (Konrad-Zuse-Str. 14, 58239 Schwerte).Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 110/09) vom 21.08.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
TDMI Deutschland Holding GmbH, Schwerte, (Konrad-Zuse-Str. 14, 58239 Schwerte).Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Gleichzeitig wurden die §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Geschäftsjahr) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) der Satzung geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Firma geändert in: Neue Firma: TDMi Deutschland Holding GmbH.
TDMI Deutschland Holding GmbH, Schwerte (Konrad-Zuse-Str. 14, 58239 Schwerte). Nicht mehr Geschäftsführer: Krieger, Reinhold, Leutenbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Brus, Max, NB-Emmeloord/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Linde, Detlef, Hamm, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TDMI Deutschland Holding GmbH, Schwerte (Konrad-Zuse-Straße 14, 58239 Schwerte). Nicht mehr Geschäftsführer: Bruijn, Terence Charles, GL Bussum (Niederlande), * ‒.‒.‒‒; Brus, Max, NB Emmerloord (Niederlande), * ‒.‒.‒‒; Linde, Detlef, Hamm, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2007 mit der becom Holding GmbH mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRB 4906) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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