HRB 737401: TEB Dr. Kerspe GmbH, Mauer, Schubertstraße 23, 69256 Mauer. Bestellt als Geschäftsführer: Kerspe, Jan Paul, Berlin, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kerspe, Nils Florian, Kennebunk Maine/ USA, * ‒.‒.‒‒.
HRB 737401: TEB Dr. Kerspe GmbH, Mauer, Schubertstraße 23, 69256 Mauer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2020. Geschäftsanschrift: Schubertstraße 23, 69256 Mauer. Gegenstand: Die Automobil- und Bauindustrie ist die Technologieberatung, Verfahrens- und Produktentwicklung, die Softwareentwicklung, Projektmanagement und Vermarktung von Schutzrechten. Weiterer Gegenstand ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen und deren Geschäftsführung oder Vertretung übernehmen oder solche Unternehmen gründen; sie kann Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Kerspe, Jobst H., Mauer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Dr. Kerspe, Jobst H., Mauer, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Dr. Ing. Jobst Kerspe e.K.", Mauer (Amtsgericht Mannheim HRA 709393) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.08.2020. Die Ausgliederung wird mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.