TECON Information Systems GmbH, Köln (Perlengraben 2, 50676 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TECON Systems AG am 04.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TECON Information Systems GmbH, Köln (Perlengraben 2, 50676 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.07.2006 mit der TECON Systems AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 32361) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TECON Information Systems GmbH, Köln (Perlengraben 2, 50676 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2005. Gegenstand: die Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von Informationstechnologie sowie die Beratung und die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen. Im Rahmen von Kundenaufträgen wird Hard- und Software vermarktet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karimi, Masod, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.