HRB 5203: TECPLAN Engineering and Services GmbH, Neu-Isenburg (Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 5203: TECPLAN Engineering and Services GmbH, Neu-Isenburg (Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 418/15) vom 21.09.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
TECPLAN Engineering and Services GmbH, Neu-Isenburg (Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg). Bestellt als Geschäftsführer: Friedrich, Hans-Georg, Wedemark, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Friedrich, Hans-Georg; Urner, Hans-Jürgen.
HAVERT Industrie-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Neu-Isenburg (Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: TECPLAN Engineering and Services GmbH. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Export und Import von Waren und Dienstleistungen aller Art einschließlich sämtlicher damit verbundener Nebentätigkeiten, soweit keine behördliche Genehmigungspflicht besteht; ferner die Vermittlung derartiger Exporte und Importe, die Übernahme in- und ausländischer Industrievertretungen gleich welcher Branche sowie der Handel mit Waren aller Art sowie die Beratung bei der Planung, Ausführung und dem Verkauf industrieller Anlagen und Bauwerke aller Art im In- und Ausland, desweiteren die eigene Planung, Ausführung und der Verkauf derartiger Anlagen und Bauwerke sowie der Ankauf, Verkauf und die Vermittlung von Lizenzen, Know How und Verfahrenstechnik. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die einer generellen behördlichen Erlaubnis bedürfen, nicht aber Geschäfte, die nur der behördlichen Einzelfall-Genehmigung unterliegen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem vorstehend genannten Geschäftszweck in Verbindung stehen oder ihm zu dienen geeignet sind. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Übernahme der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften gleichen oder ähnlichen Gegenstands. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck im In- und Ausland beteiligen, sie erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TECPLAN Engineering and Services GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 7963) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.