TECWARE Partners Verwaltung AG, Hamburg (Albert-Schweizer-Ring 13, 22045 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2011 mit Ergänzung vom 28.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung der beteiligten Rechtsträger 09.08.2011/28.12.2011 mit der TECWARE Partners AG & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 93463) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 09.01.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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