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TEGIS Software GmbH, Köln (HRB 31363) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Gottfried-Hagen-Str. 60 - 62
51105 Köln
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 31363
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die TEGIS Software GmbH aus Köln war im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 31363 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die TEGIS Software GmbH ihren Standort nicht geändert. Die TEGIS Software GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 15.07.2008
Löschung

TEGIS Software GmbH, Köln (Gottfried-Hagen-Str. 60 - 62, 51105 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der ITS Telco Services GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 59310) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ITS Telco Services GmbH am 10.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

15.07.2008
Registervorgang

Löschung 10.07.2008