Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
TEKTON-PROJEKT Verwaltungs-GmbH, Emsbüren
(Amtsgericht Osnabrück HRB 211768) |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen.
c)
Als Kommanditist/en ausgeschieden :
Feldhaus, Josef, Rheine, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 6.000,00 EUR.
Eingetreten als Kommanditist/in im Wege der
Sonderrechtsnachfolge
Kommanditist/in:
Feldhaus Immobilien GmbH & Co. KG, Emsbüren, (Amtsgericht
Osnabrück HRA 208426), Einlage: 6.000,00 EUR. |
a)
07.02.2023
Brinkkötter |
HRA 3596: TEKTON-PROJEKT GmbH + Co. KG, Rheine, Schleupestr .15, 48431 Rheine. Der Sitz ist nach Emsbüren (Amtsgericht Osnabrück HRA 205803) verlegt.
HRA 205803: TEKTON-PROJEKT GmbH + Co. KG, Emsbüren, Paxtonstraße 6, 48488 Emsbüren. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Paxtonstraße 6, 48488 Emsbüren. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: TEKTON-PROJEKT Verwaltungs-GmbH, Emsbüren (Amtsgericht Osnabrück HRB 211768). Der Sitz ist von Rheine (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRA 3596) nach Emsbüren verlegt.
TEKTON-PROJEKT GmbH + Co. KG, Rheine, Schleupestr .15, 48431 Rheine. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 06.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2013 und der Gesellschafter- versammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2013 mit der Feldhaus + Kreft Projekt GmbH mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 4612) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.