HRB 145870: TEL FSI Germany GmbH, München, Fürstenrieder Str. 263, 81377 München. Die Verschmelzung wurde am 20.12.2019 wirksam.
HRB 145870: TEL FSI Germany GmbH, München, Fürstenrieder Str. 263, 81377 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 28./29.11.2019 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28./29.11.2019 mit der TEL FSI Holdings B.V. mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel 34185126) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 145870: TEL FSI Germany GmbH, München, Fürstenrieder Str. 263, 81377 München. Die Gesellschaft hat am 26.09.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der TEL FSI Holdings B.V. mit dem Sitz in Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 34185126) eingereicht. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern gemäß § 122h UmwG ist nicht bekannt zu machen, da durch § 122h Abs. 1 i.V.m, § 14 und 15 UmwG nur Minderheitsgeseltschafter einer deutschen übertragenden Gesellschaft berechtigt sind, ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses anzustrengen. Hinsichtlich der übertragenden TEL FSI Germany GmbH besteht jedoch keine Minderheitsbeteiligung, da alIe Anteile an der TEL FSI Germany GmbH von der übernehmenden Gesellschaft, der TEL FSI Holdings B.V. eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter Nr. 34185126, gehalten werden, die damit alleinige Gesellschafterin der übertragenden deutschen Gesellschaft ist.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen TEL FSI GermanyGmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an derVerschmelzung als übertragenden Gesellschaft beteiligten deutschen GesellschaftSicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem derVerschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihrenAnspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht denGläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch dieVerschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubigersind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der TEL FSIGermany GmbH gemäß § 122j UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, soweit sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutze errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Gesetz oder Vertrag beruht. Sicherheitsleistung können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Dingliche Ansprüche werden nicht erfasst. Insoweit stellt bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss daher nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der TEL FSI Germany GmbH unter deren GeschäftsanschriftFürstenrieder Str. 273, 81377 Münchengeltend zumachen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde hegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weilern Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungspan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Im Übrigen steht das Recht auf Sicherheitsleistung Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.
HRB 145870: TEL FSI Germany GmbH, München, Fürstenrieder Str. 273, 81377 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Fürstenrieder Str. 263, 81377 München.
TEL FSI Germany GmbH, München, Fürstenrieder Str. 273, 81377 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2013 hat die Änderung des § 7 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.