3 |
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Prokura erloschen:
Lohr, Georg, München, * ‒.‒.‒‒
Kamhuber, Klaus, Garching/Alz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.05.2001
Bandemer
b)
SoBl. 25
HBBl. 207 |
1 |
a)
TELOS Haus und Grund Holding GmbH
b)
Rosenheim
c)
Erwerb und Veräußerung von bebauten und
unbebauten Grundstücken,
Grundstücksteilen, grundstücksgleichen
Rechten, Wohnungs- und Teileigentum,
gewerblichen Objekten und sonstigen
Vermögensgegenständen aller Art auf
eigene Rechnung; Durchführung von
Baumaßnahmen auf eigene und fremde
Rechnung; Durchführung von
Bauträgermaßnahmen; Übernahme von
Baubetreuungen; Vermittlung des
Abschlusses von Verträgen über bebaute
und unbebaute Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, Wohnungs- und
Teileigentum, daneben Vermittlung von
Finanzierungen, Vermögensanlagen aller
Art sowie Vermittlung des Abschlusses von
Miet- und Pachtverträgen; Beteiligung an
anderen Unternehmungen |
400.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kundelatsch, Hans, Kaufmann, Rosenheim
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Weis, Peter, Kolbermoor, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Rupflin, Helmut, Rosenheim
Schellmoser, Hermann, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒
Kamhuber, Klaus, Garching/Alz, * ‒.‒.‒‒
Lohr, Georg, München, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.04.1966 zuletzt geändert am
30.04.1998
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Rosenheim vom 23.02.2001 (AZ, IN 17/01) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, daß
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
a)
04.04.2001
Dr. Willer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.02.1983
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 110 So. |