TELT Elfte Grundbesitzbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: T.E.B. Verwaltungsgesellschaft mbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 201501). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt, da eine andere Art der Auseinandersetzung vollzogen wurde. Die Firma ist erloschen.
BeNe Immobilien und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Osnabrück, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück.Neue Firma: TELT Elfte Grundbesitzbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück. Registerstelle Eintragung vom 24.09.2007, laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: T.E.B. Verwaltungsgesellschaft mbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 201501).
BeNe Immobilien und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Osnabrück (Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück, Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Vermittlung von Immobilien und 'Darlehen, die Vermittlung von Kapital und Kapitalanlagen sowie die Durchführung von Baubetreuungs- und Bauträgergeschäften.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: T.E.B. Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (AG Berlin-Charlottenburg HRB 96332). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BeNe Immobilien und Verwaltungs GmbH, Berlin (AG Berlin-Charlottenburg HRB 97413 B) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2007 und vom 19.06.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.