VR 12349: TENNISCLUB SPORT-PARK RHEINBACH e. V., Rheinbach (Schornbuschweg 1, 53359 Rheinbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tennisclub Sportpark Rot-Weiß Rheinbach e. V. mit Sitz in Rheinbach (Amtsgericht Bonn VR 12117) am 13.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 12349: TENNISCLUB SPORT-PARK RHEINBACH e. V., Rheinbach (Schornbuschweg 1, 53359 Rheinbach). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.04.2015 mit dem Tennisclub Rot-Weiss Rheinbach e.V. mit Sitz in Rheinbach (Amtsgerich Bonn VR 12117) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.