TEPEG GmbH, Kottenheim, August-Horch-Str. 5, 56736 Kottenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR beschlossen. Ebenfalls geändert wurden die §§ 8 (Verfügungen über einen Geschäftsanteil) und 10 (Erbfolge). Geändert, nun: Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Brockmann, Harald, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TEPEG GmbH, Kottenheim, August-Horch-Str. 5, 56736 Kottenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2013. Geschäftsanschrift: August-Horch-Str. 5, 56736 Kottenheim. Gegenstand des Unternehmens ist das Erstellen von Computersoftware, Handel mit Computersoftware und Hardware, Schulungen und Service im Computerbereich, die Beschaffung, Verwaltung, Vermietung, Wartung und Instandhaltung sowie Neuentwicklung von technischen Einrichtungen, Ausrüstungen und Fahrzeugen für den Sachverständigenbereich. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Brockmann, Oliver, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schneiders, Ute, Landkern, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Dr. Oliver Brockmann, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "TEPEG e.K." mit Sitz in Kottenheim (Amtsgericht Koblenz, HRA 21174 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.02.2013 mit Ergänzungen vom 03.06.2013 und 25.06.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.