TEQ Technologietransfer, Prozeßengineering & Qualitätsmanagement GmbH, Wolfen (Krondorfer Str. 85, 06766 Wolfen). Die Verschmelzung wurde am 20.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Chemnitz HRB 74).
TEQ Technologietransfer, Prozeßengineering & Qualitätsmanagement GmbH, Wolfen (Krondorfer Str. 85, 06766 Wolfen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der TEQ Technologietransfer & Qualitätssicherung GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 74) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.