HRB 68573: TERMINUS Quartiersgaragen VI. Verwaltung GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TERMINUS Quartiersgaragen Verwaltung GmbH am 23.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 68573: TERMINUS Quartiersgaragen VI. Verwaltung GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der TERMINUS Quartiersgaragen Verwaltung GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 64775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TERMINUS Quartiersgaragen VI. Verwaltung GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2012. Geschäftsanschrift: Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Gegenstand: Die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Westhoff, André Oliver, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.