HRA 6648: TERRA Immobilien OHG, Würzburg, Henlestraße 4, 97074 Würzburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ROLAND Grundstücksgesellschaft Umhau KG mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 3754) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TERRA Immobilien OHG, Würzburg, Henlestraße 4, 97074 Würzburg. (-sämtliche in § 34 c GewO aufgeführten Tätigkeiten einschließlich der Bauträgertätigkeit, -die Durchführung von Bauvorhaben aller Art im Hochbau sowie -der Handel mit Bauwerken und Grundstücken.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Henlestraße 4, 97074 Würzburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ROLAND Grundstücksgesellschaft Umhau KG, Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 3754); Umhau, Roland, Würzburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TERRA Immobilien GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 1363). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.