HRB 158910 B: TERRAGON Dörpfeldstraße 1 GmbH, Berlin, Friedrichstraße 185 - 190, Aufgang 188, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 07.03.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht München, HRB 236123) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Der mit dem aufnehmenden Rechtsträger als Obergesellschaft bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.12.2016 ist durch Konfusion mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 158910 B: TERRAGON Dörpfeldstraße 1 GmbH, Berlin, Friedrichstraße 185 - 190, Aufgang 188, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die TERRAGON AG mit Sitz in München (AG München HRB 236123) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 158910 B: TERRAGON Dörpfeldstraße 1 GmbH, Berlin, Friedrichstraße 185 - 190, Aufgang 188, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.12.2016 mit der TERRAGON INVESTMENT GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 46848 B) als Obergesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 05.12.2016 zugestimmt hat.
HRB 158910 B: TERRAGON Dörpfeldstraße 1 GmbH, Berlin, Friedrichstraße 185 - 190, Aufgang 188, 10117 Berlin. Firma: TERRAGON Dörpfeldstraße 1 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 185 - 190, Aufgang 188, 10117 Berlin; Gegenstand: Durchführung von Immobilienprojekten aller Art, insbesondere von barrierefreien und altersgerechten Wohnanlagen für Senioren, mit allen für die Realisierung solcher Vorhaben erforderlichen Tätigkeiten: a) der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) der Vorbereitung, Betreuung und Durchführung von Bauvorhaben auf eigene und fremde Rechnung, c) der Errichtung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz, d) der Konzeption, dem Vertrieb und der Verwaltung individueller Anlageformen zur Eigentumsbildung soweit erlaubnisfrei, e) der Errichtung und Beteiligung an Projektgesellschaften und anderer Unternehmen, f) die Beschaffung von Finanzierungen und Refinanzierungen von solchen Vorhaben über Projektpartnerschaften, Finanzierungsinstitute und über den Kapitalmarkt, soweit diese Tätigkeit erlaubnisfrei ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Gunne, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Dr. Held, Michael, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.05.2014