Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
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b)
Die vermögenslose Gesellschaft ist
auf Grund des § 394 FamFG von
Amts wegen gelöscht. |
a)
02.01.2024
Dr. Lehmann |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist durch rechts-
kräftige Abweisung eines Antrags
auf Eröffnung des Insolvenzver-
fahrens mangels einer die Kosten
des Verfahrens deckenden Mas-
se auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5
GmbHG aufgelöst. (Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
05.01.2023 AZ: 36t IN 6017/22)
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
07.02.2023
Repke |
HRB 194965 B: TERRAGON Verwaltung GmbH, Berlin, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die TERRAGON Quartier Alt-Wittenau GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 179031 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 194965 B: TERRAGON Verwaltung GmbH, Berlin, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die TERRAGON Projekt Karasstraße GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 180767 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 194965 B: Firma / Name vormals: aptus 1272. GmbH, Berlin, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Firma: TERRAGON Verwaltung GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1. (Firma).
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