HRB 40579: TERRITORY Content to Results GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TERRITORY webguerillas GmbH am 28.07.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 40579: TERRITORY Content to Results GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TERRITORY webguerillas GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 135231) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 40579: TERRITORY Content to Results GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dastyari, Soheil, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 40579: TERRITORY Content to Results GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Hesse, Gero, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Postler, Stefan, Rietberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 40579: TERRITORY Content to Results GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TERRITORY CTR GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 2424) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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