TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft, Hannover, (Lohweg 34, 30559 Hannover).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 03.12.2008 im Wege des Formwechsels in die HC Zementwerk Hannover GmbH mit Sitz in Hannover umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft, Hannover (Lohweg 34, 30559 Hannover). Die Hauptversammlung vom 10.07.2008 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich auf die HeidelbergCement AG mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 330082) gegen Barabfindung beschlossen.
TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft, Hannover (Lohweg 34, 30559 Hannover). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2008 mit der Deutsche Pectacrete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 2359) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft, Hannover (Lohweg 34, 30559 Hannover).Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Danach beabsichtigt die Gesellschaft, die beim Handelsregister des Amtsgericht Hannover unter HRB 2359 eingetragene Deutsche Pectacrete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auf sich im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.
TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft, Hannover (Lohweg 34, 30559 Hannover). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger und bisheriger Alleinaktionär des übertragenden Rechtsträgers nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2007 mit der Hannoversche Portland-Cementfabrik Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 3758) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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