TEUTONIA siebenundzwanzigste Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf (Reichsstraße 43, 40217 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden TEUTONIA dreizehnte Beteiligungs-GmbH - jetzt: TEUTONIA siebenundzwanzigste Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf am 02.07.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
TEUTONIA siebenundzwanzigste Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf (Reichsstraße 43, 40217 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der TEUTONIA dreizehnte Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 48031) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TEUTONIA siebenundzwanzigste Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf (Mercedesstr. 4, 40470 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2005. Gegenstand: Der Erwerb von Grundbesitz sowie die Bebauung, Vermietung und Verwaltung von eigenem Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Becker, Werner, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.