Nummer der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren, persönlich
haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Prokura erloschen
Kempkes, Franz-Bernhard, Vreden,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.01.2024
Voelker |
HRB 19622: TEWE Elektronic GmbH, Vreden, Karl-Benz-Str. 17, 48691 Vreden. Nicht mehr Geschäftsführer: Wesseler, Markus, Vreden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19622: TEWE Elektronic GmbH, Vreden, Karl-Benz-Str. 17, 48691 Vreden. Bestellt zum Geschäftsführer: von Reden, Mauritz, Pattensen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19622: TEWE Elektronic GmbH, Vreden, Karl-Benz-Str. 17, 48691 Vreden. Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die industrielle Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten und Bauteilen zur Anlagensteuerung. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kempkes, Franz-Bernhard, Vreden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19622: WAGUSIL GmbH, Vreden, Karl-Benz-Str. 17, 48691 Vreden. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TEWE Elektronic GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2021 mit der TEWE Elektronic-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Vreden (Amtsgericht Coesfeld, HRB 4089) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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