HRB 144776: TFI Verwaltungs GmbH, Hamburg, Georgswerder Bogen 7, 21109 Hamburg. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Godo, Heike, Winsen/Luhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 144776: TFI Verwaltungs GmbH, Hamburg, Georgswerder Bogen 7, 21109 Hamburg. Geändert (Wohnort), nun Geschäftsführer: Friedrich, Thomas, Ratzeburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 144776: TFI Verwaltungs GmbH, Hamburg, Georgswerder Bogen 7, 21109 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der TFI Thomas Friedrich Industriemontagen e.K., Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121147) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 29.05.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Friedrich, Thomas Heinrich, Lütjensee, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma TFI Thomas Friedrich Industriemontagen e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121147) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am selben Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.