TGW GmbH, Nettetal (Steylerstr. 248, 41334 Nettetal). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
TGW GmbH, Nettetal (Steylerstr. 248, 41334 Nettetal). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen, weil der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 07.01.2012 mangels Masse abgewiesen ist. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
TGW GmbH, Nettetal (Steylerstr. 248, 41334 Nettetal). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (95 IN 112/10) vom 19.12.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
TGW GmbH, Nettetal, (Steylerstr. 248, 41334 Nettetal).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 141 a Abs. 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Die Gesellschaft hat keinen Geschäftsführer mehr und keinen neuen Geschäftsführer eingesetzt. Die Tatsache, dass die Gesellschafter einer GmbH diese über eine längere Zeit ohne gesetzlichen Vertreter lassen, lässt die Vermutung zu, dass die Gesellschaft vermögenslos ist. (vgl. LG Berlin in Rechtspfleger 1993, S. 202)Es wird Gelegenheit gegeben, binnen einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen die beabsichtigte Löschung einzulegen.
TGW GmbH, Nettetal (Steylerstr. 248, 41334 Nettetal). Nicht mehr Geschäftsführer: Puppe, Markus Andreas Thomas.
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