THALES MICROELEKTRONIC GmbH, Bonn (Godesberger Allee 90, 53175 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TES Electronic Solutions GmbH am 06.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
THALES MICROELEKTRONIC GmbH, Bonn (Godesberger Allee 90, 53175 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.072005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.07.2005 mit der TES Electronic Engineering mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20239) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
THALES MICROELEKTRONIC GmbH, Bonn (Godesberger Allee 90, 53175 Bonn). Prokura erloschen: Bellec, Jean-Paul, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Desbard, Michel, San Franzisco CA/USA, * ‒.‒.‒‒.