HRB 21059: THG Gross GmbH, Bad Marienberg, Jahnstraße 16, 56470 Bad Marienberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 21059: THG Gross GmbH, Bad Marienberg, Jahnstraße 16, 56470 Bad Marienberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nunmehr Liquidator: Gross, Dietmar, Bad Marienberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Gross, Jutta, geb. Schumann, Bad Marienberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
THG Gross GmbH, Bad Marienberg (Jahnstraße 16, 56470 Bad Marienberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2008 mit Änderung vom 04.03.2008. Gegenstand: Handelsvertretung und der Handel mit technischen Teilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gross, Dietmar, Bad Marienberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gross, Jutta, geb. Schumann, Bad Marienberg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Firma THG Gross e.K. mit Sitz in Bad Marienberg (Amtsgericht Montabaur, HRA 20522) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Eintragung wurde mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetagen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tage, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.