THOMAS hhaueis OHG Maler-Fachbetrieb, Fürth, Nürnberger Str. 174, 90762 Fürth. Firma geändert, nun: THOMAS OHG Maler-Fachbetrieb.
THOMAS OHG Maler-Fachbetrieb, Fürth, Nürnberger Str. 174, 90762 Fürth. Firma geändert, nun: THOMAS hhaueis OHG Maler-Fachbetrieb. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts "hhaueis Maler-Fachbetrieb e.K.", Fürth (HRA 9979 AG Fürth) begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des vorgenannten Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb des Geschäfts durch den Erwerber ausgeschlossen.
Thomas Maler e.K., Fürth, Nürnberger Str. 174, 90762 Fürth. Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert, nun: THOMAS OHG Maler-Fachbetrieb. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Thomas, Roswitha, Fürth, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Thomas, Markus, Fürth, * ‒.‒.‒‒.
Thomas Maler GmbH & Co. KG, Fürth, Nürnberger Str. 174, 90762 Fürth.Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Thomas Maler e.K. Geschäftsanschrift: Nürnberger Str. 174, 90762 Fürth. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Infolge Verschmelzung auf das Vermögen des Alleingesellschafters ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Thomas Maler Verwaltungs GmbH, Fürth (AG Fürth HRB 9357). Bisher Kommanditist, nun: Inhaber: Thomas, Roswitha, Fürth, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Entstanden durch Verschmelzung der Thomas Maler Verwaltungs GmbH, Fürth (AG Fürth HRB 9357) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.