THORSON - CHEMICAL Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (Elisabethstr. 40, 40217 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Kraemer & Martin GmbH (vormals AZELIS Deutschland GmbH) am 21.08.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
THORSON - CHEMICAL Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (Elisabethstr. 40, 40217 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der AZELIS Deutschland GmbH mit Sitz in Sankt Augustin (AG Siegburg, HRB 8406) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
THORSON - CHEMICAL Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (Elisabethstr. 40, 40217 Düsseldorf). Mit der Azelis Deutschland GmbH (AG Siegburg HRB 8406) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft am 04.12.2006 und die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft am 23.11.2006 zugestimmt.