HRB 78527: THREE KRAUTS Limited Zweigniederlassung Deutschland, Köln, Dillenburger Straße 75, 51105 Köln. Öffentliche Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 19.03.2018 an den zuletzt in Eichhornstraße 17, 50735 wohnhaft gewesenen Carsten Alexander Harnisch. Der Beschluss und der Antrag können bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Abt. 42, auf Zimmer 386 zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden.HRB 78527 Amtsgericht KölnKostenfestsetzungsbeschlussIn der Handelsregistersache THREE KRAUTS Limited Zweigniederlassung Deutschland, mit Sitz in KölnBeteiligte:1.THREE KRAUTS Limited Zweigniederlassung Köln, Dillenburger Straße 75, 51105 Köln, vertreten durch den Director Andreas OsterheltVerfahrensbevollmächtigter:avocado Rechtsanwälte, Postfach 19 02 27, 50499 Köln 2. Carsten Alexander Harnisch, zuletzt wohnhaft: Eichhornstraße 17, 50735 Köln, derzeitige Anschrift unbekanntsind auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Köln vom 19.01.2018 - HRB 78527- von dem Beteiligten zu 2. Herrn Carsten Alexander Harnisch 262,40 EUR - in Worten Zweihundertzweiundsechszig 40/100 - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 06.02.2018 an die Beteiligte zu 1., Fa. THREE KRAUTS Limited Zweigniederlassung Köln zu erstatten.Die Berechnung ist beigefügt.Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.Die Kosten des Festsetzungsverfahrens trägt die Beteiligter zu 2., §§ 85 FamFG, 91 ZPO.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, oder dem Beschwerdegericht, dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.Die sofortige Beschwerde muss spätestens innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht 200 EUR ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben.Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.Die Erinnerung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach dem Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Köln, den 19.03.2018GroßbachRechtspflegerin
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Amtsgericht: Köln
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