HRB 50067: THS Akademie für pastorale Führungskräfte gGmbH, Bingen am Rhein, Vorstadt 3, 55411 Bingen am Rhein. Bestellt als Geschäftsführerin: Haase, Ricarda, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Skibitzki, Gabriel, Fürth, * ‒.‒.‒‒; Zimmerer, Saskia, Waldlaubersheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 50067: THS Akademie für pastorale Führungskräfte gGmbH, Bingen am Rhein, Vorstadt 3, 55411 Bingen am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Haase, Thomas Ulrich, Bingen am Rhein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 50067: THS Akademie für pastorale Führungskräfte gGmbH, Bingen am Rhein, Vorstadt 3, 55411 Bingen am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2020. Geschäftsanschrift: Vorstadt 3, 55411 Bingen am Rhein. Gegenstand: a. Aus- und Weiterbildung von pastoralen Führungskräften (inbesondere Pastoren und Gemeindeleitern), die christliche Gemeinden, Jugend- und Kinderarbeiten und Werke gründen und aufbauen; b. Kauf, Anmietung, Errichtung, Unterhaltung und Ausbau von Schulungs- und Wohneinrichtungen für Teilnehmer an Aus- und Weiterbildungsprogrammen der Gesellschaft, einschließlich Wohnungen für Dozenten, Hauspersonal und Gäste; c. Herstellung und Vertrieb von Unterrichtsmaterialien und anderen Medienprodukten für Zwecke der Aus- und Weiterbildung und der Gründung und des Ausbaus christlicher Gemeinden, Jugend- und Kinderarbeiten und Werke; d. Durchführung von Konferenzen, Seminaren, Studienreisen und anderen Veranstaltungen mit christlichen Inhalten; e. Förderung christlicher Kunst; z.B. durch Planung, Beteiligung, Durchführung oder Vermittlung von Musik-, Literatur-, Theater- und sonstigen künstlerischen Verantstaltungen sowie Förderung der künstlerischen Aus- und Weiterbildung; f. Öffentlichkeitsarbeit, auch durch Beiträge christlicher Botschaft in den Massenmedien; g. Beratung und Unterstützung von christlichen Gemeinden, Jugend- und Kinderarbeiten und Werken in Fragen der Aus- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern; h. Förderung und Unterstützung von Gründung, Aufbau und Weiterentwicklung christlicher Gemeinden, Jugend- und Kinderarbeiten und Werken; i. Aufbau und Förderung von Jüngerschaftsschulen und anderen christlichen Fortbildungseinrichtungen im In- und Ausland; j. Annahme und Weiterleitung von externen personenbezogenen Spenden für Schüler und Lernende die im Ausbildungs- oder Studiengang bei THS eingetragen sind. k. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung für andere Körperschaften, die diese Mittel für die oben genannten satzungsgemäßen Zwecke einsetzen; insoweit handelt die Gesellschaft auch als Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haase, Thomas Ulrich, Bingen am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Skibitzki, Gabriel, Fürth, * ‒.‒.‒‒; Zimmerer, Saskia, Waldlaubersheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der THS Akademie für pastorale Führungskräfte e.V., Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz - VR 40970) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.