TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft, Sinntal (Sandweg 1, 36391 Sinntal-Mottgers). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KNAUS Aktiengesellschaft am 11.04.2007 eingetragen worden (AG Passau HRB 3214); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft, Sinntal (Sandweg 1, 36391 Sinntal-Mottgers). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KNAUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Jandelsbrunn (AG Passau, HRB 3214) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft, Sinntal (Sandweg 1, 36391 Sinntal-Mottgers). Die Hauptversammlung vom 31.3.2006 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die KNAUS Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Jandelsbrunn (Amtsgericht Passau HRB 3214) gegen Barabfindung beschlossen.