TIBA Industrie & Gebäudeservice GmbH, Malsch, Daimler Str. 10, 76316 Malsch.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Ugur Timur Industrie- und Gebäudeservice e.K.", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRA 701870) am 08.06.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
TIBA Industrie & Gebäudeservice GmbH, Malsch, Daimler Str. 10, 76316 Malsch.Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Timur, Ugur, Malsch, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Ugur Timur Industrie- und Gebäudeservice e.K.", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRA 701870) auf 26.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Daimler Str. 10, 76316 Malsch. 26.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Timur, Ugur, Malsch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Ugur Timur, Malsch hat als Inhaber der Firma "Ugur Timur Industrie- und Gebäudeservice e.K.", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRA 701870) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse vom 21.08.2008 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.