HRB 4368: TIKOM GmbH, Fürth, Hans-Vogel-Str. 136 a, 90765 Fürth. Einzelprokura: Mühlhausen, Simone, Cadolzburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4368: TIKOM GmbH, Fürth, Hans-Vogel-Str. 136 a, 90765 Fürth. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: ist der Handel und der Vertrieb von medizinischen Instrumenten und Implantaten.
HRB 4368: TIKOM GmbH, Fürth, Hans-Vogel-Str. 136 a, 90765 Fürth. Die R.B. Schmid Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 8065) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TIKOM GmbH, Fürth, Hans-Vogel-Str. 136 a, 90765 Fürth. Prokura erloschen: Hausmann, Frank, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Hofmann, Hartmut, Weisendorf, * ‒.‒.‒‒.
TIKOM GmbH, Fürth, Hans-Vogel-Str. 136 a, 90765 Fürth.Die TIKOM Süd GmbH mit Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 12199), die TIKOM Implantate und Instrumente GmbH mit Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 3656) und die TIKOM Titankonstruktion für die Medizin Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 8938) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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