TIME Ulm GmbH, Ulm (Hirschstr. 4, 89073 Ulm). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
TIME Ulm GmbH, Ulm (Hirschstr. 4, 89073 Ulm). Bestellt als Geschäftsführer: Schlecht, Angela, Altendorf / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.09.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Trenkwalder Personalservice GmbH", München (Amtsgericht München HRB 160085) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AARDE Ulm GmbH, Ulm (Hirschstr. 4, 89073 Ulm). Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 (Firma), § 2 Nr. 1 (Gegenstand der Gesellschaft) und § 19 (Veröffentlichungen) beschlossen. Firma geändert; nun: TIME Ulm GmbH. Gegenstand geändert; nun: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ÄUG) sowie Arbeitsvermittlung nach der Arbeitsvermittlerverordnung (AvermV). Zur Erreichung dieses Zieles verfolgt die Gesellschaft die nachstehenden Aufgaben: Begründung von Arbeitsverhältnissen zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung; Projektmanagement; Inhouse sowie On-Site Management; Personalauswahl und Training; Geschäftsführung anderer Gesellschaften als Dienstleistung; der Aufbau von Unternehmen sowie Geschäftsfeldern für Dritte; der An- und Verkauf von Hardware, Software, Dienstleistungen sowie Waren, die im Zusammenhang mit dem o. g. Geschäftsfeld stehen; Schulungen aller Art. Ferner die Arbeitsvermittlung sowie der Abschluss und die Abwicklung von Werkverträgen.