TIMECRAFT Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rosenheim, Münchener Str. 35, 83022 Rosenheim. Die Verschmelzung wurde am 11.06.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut HRB 5906).
TIMECRAFT Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rosenheim, Münchener Str. 35, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "TIMECRAFT Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung GmbH" mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 5906) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TIMECRAFT Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rosenheim, Münchener Str. 35, 83022 Rosenheim.Geschäftsanschrift: Münchener Str. 35, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Paluch, Bernd,, Söchtenau, * ‒.‒.‒‒.
TIMECRAFT Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rosenheim (Münchener Str. 35, 83022 Rosenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 8 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) und 15 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR.