Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Nach Änderung lautet nunmehr die
Geschäftsanschrift:
Alfredstraße 150, 45131 Essen |
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a)
15.05.2023
Wyczisk |
HRB 20110: TIW Thelen Immobilien West Verwaltungsges. mbH, Essen, Alfredstraße 161-163, 45131 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Alfredstraße 150, 45131 Essen.
HRB 20110: TIW Thelen Immobilien West Verwaltungsges. mbH, Essen, Alfredstraße 161-163, 45131 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 05.03.2015 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern sowie diesen insgesamt neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und Firmenbeteiligungen aller Art, die An- und Vermietung sowie der Ankauf und die Verwaltung von Immobilien aller Art. Bestellt als Geschäftsführer: Thelen, Christoph, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TIW Thelen Immobilien West GmbH & Co. KG, Essen, Alfredstraße 163, 45131 Essen.Geschäftsanschrift: Alfredstraße 163, 45131 Essen.
TIW Thelen Immobilien West Verwaltungsges. mbH, Essen, (Alfredstraße 161-163, 45131 Essen).Der mit der Thelen Holding GmbH in Essen (Amtsgericht Essen HRB 19992) am 30.08.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.10.2008 zum 31.10.2008 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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