Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
24.02.2025
Gibfried |
HRB 6814: TK Holding GmbH, Schweinfurt, Roßbrunnstr. 25, 97421 Schweinfurt. Geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Klein, Thomas, Niestetal, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 6814: TK Holding GmbH, Schweinfurt, Roßbrunnstr. 25, 97421 Schweinfurt. Die MULTI-Gastronomie-Betriebs GmbH mit dem Sitz in Köngersheim (Amtsgericht Mainz 8457) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6814: TK Holding GmbH, Schweinfurt, Roßbrunnstr. 25, 97421 Schweinfurt. Die G&T Gastronomie und Tanz GmbH & Co. Betriebs-KG mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 9548) und die G&T Gastronomie und Tanz Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 6864) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6814:TK Holding GmbH, Schweinfurt, Roßbrunnstr. 25, 97421 Schweinfurt.Die G & T Eurogast GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 9523) und die G & T Eurogast Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 6815) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die G & T Eurogast Management GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 9524) und die G & T Eurogast Management Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 6813) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die G & T GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 6862) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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