HRB 6731: TK-ENERGIE GmbH, Niddatal, Marie-Curie-Straße 2, 61194 Niddatal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TK-Solar GmbH mit Sitz in Niddatal (Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 5865) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TK-ENERGIE GmbH, Niddatal, Marie-Curie-Straße 2, 61194 Niddatal.Nicht mehr Geschäftsführer: Pfuhl, Frank-Uwe, Niddatal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kunze, Thomas, Niddatal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TK-WÄRME GmbH, Niddatal, Marie-Curie-Straße 2, 61194 Niddatal.Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: TK-ENERGIE GmbH.
TK-WÄRME GmbH, Niddatal, Marie-Curie-Straße 2, 61194 Niddatal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2008. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 2, 61194 Niddatal. Gegenstand: Planung und Installation sowie der Handel mit Energieanlagen, das Betreiben von Energieanlagen, ihre Wartung und Brennstoffbeliefertung sowie der Vertrieb von Energie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Pfuhl, Frank-Uwe, Niddatal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.