HRB 2718: TKB Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg, Nadorster Straße 155, 26123 Oldenburg. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 2718: TKB Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg, Nadorster Straße 155, 26123 Oldenburg. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 2718:TKB Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg, Nadorster Straße 155, 26123 Oldenburg.Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 2718:TKB Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg, Blumenstraße 1, 26121 Oldenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft), § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 4 (Aufsichtsrat) und § 8 (Prüfung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nadorster Straße 155, 26123 Oldenburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen für öffentlich-rechtlich Pflichtige, die Beseitigung umfaßt das Abholen, Sammeln, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten gem. § 1 Abs. (2) des Tierkörperbeseitungsgesetzes. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2014 mit der OPK Oldenburger Pro-Food GmbH mit Sitz in Friesoythe-Kampe (Amtsgericht Oldenburg HRB 151806) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.